Neureglungen für Solarstromanlagen
Mit dem Jahresbeginn 2021 treten einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft.
(Alpen/Rheinberg/Sonsbeck/Xanten) Mit dem 31.01.2021 endet die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt.
Neue Anlagen müssen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.
Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Unter anderem ändert sich die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch von Solarstrom.
„Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, informiert Sonja Choyka von ALTBAUNEU des Kreises Wesel. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“, ergänzt Jens Harnack, Klimaschutzmanager der Stadt Rheinberg. Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden sich auf der Homepage der EnergieAgentur.NRW (www.energieagentur.nrw).
Alpen, Rheinberg, Sonsbeck und Xanten sind wie alle anderen Kommunen des Kreises über den Kreis Wesel Mitglieder im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.
(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Sonsbeck)