Duisburg Die Stadt Duisburg bietet nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten, jeweils von 10 bis 16 Uhr, an:
Montag, 28.03.: Ev. Kirchengemeinde Rumeln-Kaldenhausen, Ulmenstraße 31, 47239 Duisburg
Dienstag, 29.03.: Dorfkirche Baerl, Denkmalstraße 2, 47199 Duisburg
Mittwoch, 30.03.: EDEKA Parkplatz, Düsseldorfer Landstraße 107, 47249 Duisburg
Donnerstag, 31.03.: IKEA Parkplatz, Beecker Straße 80, 47166 Duisburg
Freitag, 01.04.: Hornbach Parkplatz, Theodor-Heuss-Straße 79-89, 47167 Duisburg
An den vorgenannten Standorten werden keine Impfungen mit Novavax durchgeführt. Diese erfolgen ausschließlich im städtischen Impfzelt am Hauptbahnhof.
Im Zelt am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) an der Mercatorstraße besteht die Möglichkeit,
sich dienstags und mittwochs sowie freitags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 13 bis 20 Uhr impfen zu lassen.
Sonntags und montags werden keine Impfungen angeboten; das Impfzelt bleibt an diesen Tagen geschlossen.
Hinweise zur Impfung
Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech, Moderna oder Novavax). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen
In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind während der vorgenannten Öffnungszeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung auch kostenlose Kinderimpfungen möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Arzt geklärt werden.
Da entsprechende Impfungen bei Kindern inzwischen auch von Hausärzten/Allgemeinmedizinern durchgeführt werden dürfen, werden die Kinderimpfungen im Zelt am Hauptbahnhof ab dem 1. April nicht mehr von Kinderärzten, sondern von Allgemeinmedizinern erfolgen.
Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Der Impfarzt vor Ort informiert über den Zeitpunkt, an dem die Zweitimpfung erfolgen kann.
Quelle: Stadt Duisburg