Besuch im Bürgerbüro auch ohne Termin möglich
Alpen Wegen der steigenden Corona-Zahlen im Kreis Wesel wird das Rathaus in Alpen ab Montag, 29.11.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder eingeschränkt.
Da sich viele Beschäftigte der Verwaltung erneut im Homeoffice befinden, bittet die Verwaltung dringend, vor dem Besuch im Rathaus nachzufragen, ob die Beschäftigten im Rathaus sind und einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten und unnötige Besuche im Rathaus zu vermeiden. Im Kontakt per Telefon oder E-Mail kann mit den Beschäftigten im Vorfeld geklärt werden, ob ein Rathausbesuch erforderlich ist oder sich Anliegen nicht auch online oder schriftlich erledigen lassen.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Alpen darauf hin, dass das Rathaus nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, bei denen eine persönliche Anwesenheit unabdingbar ist, besucht werden sollte.
Es wird darum gebeten, dass für Rücksprachen oder Antragstellungen soweit möglich das Telefon, die E-Mail oder der Postweg genutzt wird, um persönliche Kontakte im Interesse des Gesundheitsschutzes für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren.
Zur Terminvereinbarung sind die Kontaktdaten der Beschäftigten der Verwaltung unter https://www.alpen.de/de/inhalt/mitarbeiter-a-z/ abrufbar.
Bürgerinnen und Bürger können das Bürgerbüro im Rathaus weiterhin zu folgenden Zeiten ohne Termin besuchen:
Montag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ist ein Besuch des Bürgerbüros weiterhin nur mit Termin möglich.
Mit Wartezeiten im Bürgerbüro ist zu rechnen, da zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils nur 2 Personen gleichzeitig im Bürgerbüro bedient werden können. Gleichzeitig dürfen sich nur 4 Personen im Foyer des Rathauses aufhalten.
Beim Besuch des Rathauses ist auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote zu achten: Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Alpen)