Nachdem der Geflügelhalter am vergangenen Freitag in seinem Bestand verendete Tiere gefunden und das Veterinäramt informiert hatte, wurde der Bestand durch Veterinäre des Kreises Wesel untersucht und beprobt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) stellte am Samstag, 11. Dezember 2021, in den Proben Nachweise vom Influenza-Subtyp H5 fest. Die Proben werden kurzfristig an das Friedrich-Löffler-Institut zur weiteren Spezifizierung des Virus übergeben. Mit dem Ergebnis wird Mitte der Woche gerechnet, sobald dieses feststeht, erlässt der Kreis Wesel endgültige Regelungen. Bis dahin wurde um den Betrieb eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. Im Kreis Wesel zählen Gebiete der Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck und Wesel zur Sperrzone, die auch Gebiete der Kreise Borken und Kleve betrifft. Die nähere Beschreibung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am Sonntag, 12.12.2021, um 0 Uhr in Kraft getreten ist. Innerhalb der Sperrzone gibt es auf Weseler Kreisgebiet ca. 460 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 170.000 Tieren. Für Geflügelhalter innerhalb der Sperrzone gibt es Einschränkungen für die Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Geflügelbestände in der Sperrzone, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.
Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Wesel
Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter daher, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzu zu ziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an VET.LM@kreis-wesel.de oder telefonisch unter Tel. 0281 – 207 7007 gemeldet werden.
Zum Hintergrund:
Die aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.