Der betroffene Betrieb wurde bereits durch das Veterinäramt des Kreises Wesel gesperrt, als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung mussten alle rund 3.200 Tiere des Betriebs vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt werden. Die Ställe wurden gereinigt und desinfiziert.
Im Rahmen der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. Das Geflügel in den rund 60 Betrieben innerhalb der Schutzzone wird in den kommenden Wochen mindestens einmal durch Mitarbeitende des Veterinäramtes klinisch untersucht. In der Überwachungszone finden stichprobenartige Untersuchungen statt.
Hinzu kommen insgesamt über 140 Kontaktbetriebe. Davon befinden sich 80 im Kreis Wesel, gut 20 auch außerhalb der eingerichteten Sperrzone. Auch diese Betriebe werden in Kürze vom amtstierärztlichen Dienst informiert und aufgesucht.
Darüber hinaus hat das Kreisveterinäramt alle ca. 460 gewerblichen und Hobby-Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone angeschrieben und über die seit dem 12. Dezember geltende Allgemeinverfügung und die damit verbundene vorsorgliche Aufstallungspflicht informiert. Sie gilt für alle Geflügelhalter inkl. Hobbyhaltern im gesamten Kreisgebiet und unabhängig von Geflügelart und Größe des Bestandes.