Diese Regelungen gelten ab Montag, 10. Mai

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Freitag, 30. April 2021, unter dem Schwellenwert von 165. Vorbehaltlich der heute noch zu erfolgenden Feststellung per Allgemeinverfügung durch das MAGS NRW gelten damit ab Montag, 10. Mai, die folgenden Regelungen für Schulen und Kitas im Kreis Wesel:

Schulen
Der Wechselunterricht kann am Montag, 10. Mai 2021, wiederaufgenommen werden.

Kindertagesbetreuung

Die eingeschränkte Regelbetreuung in Kitas und bei Kindertagespflegepersonen kann laut Erlasslage ab Samstag, 8. Mai 2021, wiederaufgenommen werden. Da an Samstagen keine Betreuung angeboten wird, beginnt die eingeschränkte Regelbetreuung somit am Montag, 10. Mai.

Im Übrigen gelten weiterhin – wie bereits mitgeteilt – die folgenden Regelungen unverändert weiter:

Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel
Seit Donnerstag, 6. Mai 2021, ist Terminshopping mit negativem, aktuellem Schnelltestergebnis und Maske im Kreis Wesel wieder möglich. Auch die Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt.  

Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt.  

Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Donnerstag, 22. April 2021, verkündet, und trat am Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Der gesamte Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt hier einsehbar.

(Quelle:Pressemitteilung Kreis Wesel)