Kreis Wesel Wahlrecht ist in einer Demokratie die wichtigste Form der Teilhabe am politischen Leben. Mit In-Kraft-Treten des Inklusionsstärkungsgesetzes wurde 2016 in NRW das Wahlverbot für Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung stehen, abgeschafft. Jeder wahlberechtigte Mensch kann somit sein Wahlrecht ausüben.

Für die Landtagswahl NRW wurde in diesem Jahr eine landesweit nutzbare Broschüre in Leichter Sprache in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung NRW erarbeitet. Der Kreis Wesel verschickt 900 dieser Broschüren an Einrichtungen der Behindertenhilfe im Kreis Wesel und die kreiseigenen Förderschulen.

„Auf 32 Seiten stellt die Broschüre die Grundlagen der Wahl in verständlicher Form und Leichter Sprache dar. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen mit geistigen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten, aber auch Personen, die die deutsche Sprache nur unzureichend verstehen, sich selbst informieren können,“ so Landrat Ingo Brohl. „Damit liefert sie einen Schritt zu echter Teilhabe.“

Die Borschüre ist als kostenloser Download unter www.im.nrw/landtagswahl-2022 verfügbar und kann kostenfrei als Buch oder E-Book über die Landeszentrale für politische Bildung angefordert werden.

Quelle: Kreis Wesel