Neukirchen-Vluyn Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung gilt ab 4. März für den Sport im Allgemeinen die 3G Regel.
Demnach dürfen an der Sportausübung Personen teilnehmen, die immunisiert (geimpft/genesen) oder getestet sind. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen ausgenommen. Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über
die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Seit Montag, 7. März 2022, ist die Zentrale Sportanlage wieder für alle und zu den regulären Öffnungszeiten (auch sonntags) geöffnet.
Die Platzwarte werden stichprobenartige Kontrollen der 3G-Regel durchführen. Bitte zeigen Sie dann Ihre Nachweise und Ausweisdokumente vor.
Quelle: Stadt Neukirchen-Vluyn