Duisburg Die 2G-Regel gilt ab 1. November für alle VHS-Einzelveranstaltungen, d. h. vor allem für Vorträge und Konzerte. Eine Teilnahme ist ab diesem Zeitpunkt nur noch für Geimpfte oder Genese möglich.
Für alle Seminare, Kurse und übrigen Fortbildungsveranstaltungen gilt nach wie vor die 3G-Regel. Das heißt, dass daran nicht nur Genesene und Geimpfte teilnehmen dürfen, sondern auch Personen, die einen gültigen Antigen-Schnelltest vorweisen können.
Diese Regelung gilt für alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen. Wegen der besonderen Situation von Schwangeren wird für diese Personengruppe trotz bestehender Impfempfehlung eine Ausnahme gemacht. Für die beiden letztgenannten Personengruppen genügt ein bestätigter negativer Antigen-Schnelltest.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die sich bereits für Einzelveranstaltungen in der VHS nach dem 1. November angemeldet haben, aber nicht zu dem o.g. Personenkreis gehören, können selbstverständlich ihre Anmeldung kostenfrei stornieren: www.vhs-duisburg.de.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)