Maskenpflicht auf Wochenmärkten

 

Weil das Infektionsgeschehen weiterhin zunimmt, hat die Stadt Duisburg eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Daher gilt ab Montag, 6.12.2021, bis zum Ablauf des 21.12.2021, dass auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie auf allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen zu den jeweiligen Marktzeiten mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen ist.

 

3G-Regelung und verschärfte Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen gilt in allen städtischen Dienstgebäuden ab sofort die 3G-Regelung und eine verschärfte Maskenpflicht.

Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher erhöht werden.

Zugang zu städtischen Einrichtungen haben daher nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Ein bestätigter Schnelltest (Bürgertest) darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Neben vorgenannten Nachweisen ist ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.

Für städtische Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport und Freizeitbereich gilt weiterhin die 2G-Regel. Hier ist der Besuch nur für immunisierte Personen möglich, die vollständig geimpft oder genesen sind.

Zudem muss in allen städtischen Dienstgebäuden eine FFP2-Maske getragen werden. Das Tragen einer medizinischen Maske reicht nicht mehr aus.

Auf die vorgenannten Bestimmungen wird bereits in Einladungsschreiben und durch entsprechende Aushänge in den Dienstgebäuden hingewiesen.  

Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

Bitte beachten:

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung montags bis sonntags von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an sechs Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Weitere Infos dazu finden sich hier: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php. Das Duisburger Impfzentrum ist seit dem 1. Oktober geschlossen. Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)