Verlängerung der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt sowie Feuerwerksverbot an Silvester

Duisburg Um auch weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen. 

Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten

Auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen besteht vom 22. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 zu den jeweiligen Marktzeiten die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske).

Maskenpflicht in der Innenstadt

Im Bereich der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes besteht vom 22. Dezember bis zum Ablauf des 30. Dezember 2021 montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr ebenfalls die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske). 

Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.

Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen. 

                     

Feuerwerksverbot

In der Silvesternacht und am Neujahrstag besteht wie auch im letzten Jahr an den nachstehenden Örtlichkeiten ein Feuerwerkverbot, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken und das Infektionsrisiko zu minimieren:

  • Hamborner Altmarkt 
  • Marktplatz Hochemmerich
  • Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
  • Kaiserberg
  • Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle

Außerdem gilt an den vorgenannten Bereichen am 31. Dezember 2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 

Generell appelliert die Stadt, auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren.

Bitte beachten:

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung montags bis sonntags von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an sechs Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Weitere Infos dazu finden sich hier: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php. Das Duisburger Impfzentrum ist seit dem 1. Oktober geschlossen. Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)