Duisburg Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1259 – Kaßlerfeld – „Ruhrorter Straße“ liegt von Montag, 8. November, bis einschließlich Donnerstag, 23. Dezember, öffentlich aus. Ziel und Zweck ist es, Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes auszuschließen und dadurch Beeinträchtigungen der städtebaulichen Funktion des Gebietes zu verhindern. Darüber hinaus dient der Bebauungsplan der bauleitplanerischen Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen Einzel­handels- und Zentrenkonzeptes.

 

Der Planentwurf kann in dem Auslegungszeitraum im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können hierzu Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten und werden beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement entgegengenommen.

 

Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum auch im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Termine sind individuell telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203/283-4389 oder per E-Mail an v.ruether@stadt-duisburg.de innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte zu den Planunterlagen können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)