Moers. (pst) Auf engere Regelungen im Freizeit- und Kulturbereich müssen sich die Moerserinnen und Moerser durch die neue Coronaschutzverordnung einrichten. Sie ist seit Mittwoch, 24. November, gültig. Das Land NRW hat für viele Bereiche eine 2G-Regelung festgelegt. Das bedeutet, nur Geimpfte und Genesene können bestimmte Angebote in Anspruch nehmen. Dies gilt zum Beispiel für den Besuch sowie für Veranstaltungen der Bibliothek Moers, des Grafschafter Museums, der Moerser Musikschule und der vhs Moers-Kamp-Lintfort. Auch die städtische Konzertreihe sowie der Besuch im Biogarten der vhs und im Selbstlernzentrum im Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrum fallen darunter.

 

Sport und Gastronomie nur unter 2G

Betroffen sind unter anderem zudem die Gastronomie, Mensen, der Weihnachtsmarkt und Schwimmbäder. Bei der gemeinsamen Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport gibt die Landesregierung ebenfalls 2G vor. Ebenso gilt dies für körpernahe Dienstleistungen, wie Tätowierungen, kosmetische Behandlungen oder Bartrasuren. Reine Haarschnitte sind unter der 3G-Regel möglich.

 

3G bei Schulabschluss-, Integrations- und Berufssprachkursen

Schulabschluss-, Integrations- und Berufssprachkurse bei der vhs können auch mit einem negativen Test besucht werden, der nicht älter als 24 Stunden ist. 3G gilt ebenfalls bei Beerdigungen und standesamtliche Trauungen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen ausgenommen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. In Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz gilt nun die Regelung 2G+ mit einem zusätzlichen Test. Dies gibt die Coronaschutzverordnung auch für Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen vor. PCR-Tests sind für diese Bereiche 48 Stunden gültig, Schnelltests mit 24 Stunden.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Moers)