Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Neukirchen-Vluyn Für das vorgenannte Bauleitplanverfahren soll ein Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Hierzu werden der Plan und die Begründung in der Zeit vom 12.07.2021 bis zum 30.07.2021 öffentlich ausgehängt.
Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:
Zweck der vorgeschlagenen Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine örtliche Rücknahme der lokal dargestellten Wohnbauflächen, um im Hinblick auf eine wohnbauliche Entwicklung an der Sittermannstraße eine bedarfsgerechte und städtebaulich gewünschte Siedlungsentwicklung im Sinne des LEP NRW zu gewährleisten. Dabei soll die gegenwärtige Darstellungsart „Wohnbaufläche“ im Zuge der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes durch eine „Fläche für die Landwirtschaft“ ersetzt werden. Ob sich hier zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eine Siedlungsentwicklung anbietet, kann im Rahmen des anstehenden Stadtentwicklungskonzeptes geprüft werden.
Für das Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.
Dieser Entwurf der Bauleitplanung kann während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Neukirchen Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis für die Zeit der Corona-Pandemie:
Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder
•        online über www.neukirchen-vluyn.de (Planungsamt)
•        telefonisch unter 02845-391-0
•        oder per E-Mail info@neukirchen-vluyn.de
Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423  
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können
•        per E-Mail an proplan@neukirchen-vluyn.de oder
•        per Post, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Stellungnahmen bis zum 30.07.2021 der Verwaltung vorliegen sollen.

(Quelle:Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)