Freigabe nur für Räder, E-Scooter und Anliegerverkehr

Neukirchen-Vluyn Die Stadt Neukirchen-Vluyn macht im Rahmen des klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes drei Straßen zu Fahrradstraßen. Auf dem Littardweg zwischen Hochkamerstraße und Vluynbuscher Straße, auf dem Grotfeldsweg zwischen Krefelder Straße und Steinbrückenstraße (Fasanenweg und Im Wiesengrund inbegriffen) und auf der Feldstraße zwischen Friesenweg und Hochkamerstraße galten bisher Tempo 50, in Teilbereichen Tempo 30.
Auf einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Alle Bereiche werden aber zusätzlich für den Anliegerverkehr freigegeben, insofern handelt es sich um sogenannte unechte Fahrradstraßen. Hier gilt dann generell eine Geschwindigkeit von 30km/h, auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden.

 

(Quelle.Pressemitteilung und Foto Stadt Neukirchen-Vluyn)