Schließung vom 24. Dezember bis 2. Januar

Neukirchen-Vluyn Die Stadtverwaltung macht zwischen Heiligabend und Neujahr Betriebsferien. Das Rathaus Neukirchen-Vluyn bleibt daher vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 geschlossen. Ab 3. Januar stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Besuche in den Bereichen Bauaufsicht / Wohnungswesen (Wohngeldstelle / Wohnberechtigungsbescheinigungen) sowie Soziales (Grundsicherungsleistungen / Hilfe zum Lebensunterhalt / Leistungen nach dem AsylbLG) ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Ferner gilt im Rathaus und im Baubetriebshof eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Stadtbücherei schließt ebenfalls ab 24. Dezember 2021 und öffnet wieder am 4. Januar 2022. Leihfristen, die in diesem Zeitraum enden, werden automatisch verlängert.
Das Freizeitbad schließt bereits ab 20.12.2021 aufgrund der jährlichen Revision. Ab 28. Dezember werden erweiterte Öffnungszeiten angeboten. Die Sauna ist durchgehend geöffnet. Alle Infos unter www.freizeitbad-neukirchen-vluyn.de.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)