Ein Appell der Stadt Rheinberg an alle Rheinberger Hundehalter:
Bitte melden Sie Ihre Hunde an!

Rheinberg Leider kommt es immer wieder vor, dass Hundebesitzer „vergessen“, ihre Vierbeiner bei der Stadt zur Hundesteuer anzumelden. Im Sinne der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger sollte in diesem Jahr eine erneute Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Wegen der immer noch andauernden Pandemiesituation wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf verzichtet.

Der Stadt ist bewusst, dass Hunde gerade in der jetzigen Zeit, die so bedrückend ist und teilweise zur Einsamkeit führt, eine besondere Bereicherung des Lebens bedeuten. Dennoch: Neben der Haltung und Erziehung ist auch der Hundesteuerpflicht und der dazu gehörenden Anmeldepflicht nachzukommen!

Die Stadt appelliert daher an jeden Rheinberger Hundehalter, der es bisher versäumt hat seinen Hund oder seine Hunde anzumelden, dies bis zum 30.04.2021 nachzuholen. Nachmeldungen, die bis dahin eingegangen sind, werden ohne weitere Maßnahmen entgegengenommen. Hundehalter, die diesen Termin nicht einhalten, können bis zu 4 Jahre rückwirkend veranlagt und mit einem Bußgeld belegt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die förmliche Hundebestandsaufnahme nur aufgeschoben wurde und nachgeholt wird.

Die Anmeldung zur Hundesteuer kann schriftlich per Vordruck oder als Online-Anmeldung erfolgen. Beides finden Sie unter https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/hundesteuer.

Grundsätzlich sind neu angeschaffte Hunde innerhalb von 2 Wochen zur Hundesteuer anzumelden. Hunde, die wegen ihrer Rasse oder ihrer Größe der Anzeige- oder Erlaubnispflicht nach dem Landeshundegesetz unterliegen, sind zusätzlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden. Alle Angaben hierzu sind unter https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/ordnungsbehoerdliche-anmeldung-von-hunden/ zu finden.

( Quelle : Pressemitteilung Stadt Rheinberg)