Xanten Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen soll erneut stichprobenweise geprüft werden, ob in Gaststätten, Restaurants und Cafés die Corona-Regeln eingehalten werden. Hierzu zählt insbesondere die Kontrolle der Zugangsbeschränkung, die sogenannte 3-G-Regel, welche von dem Betreiber / der Betreiberin vor der Inanspruchnahme zu überprüfen ist.

 

Gastronomische Angebote in Innenräumen dürfen seit einiger Zeit nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen werden. Seit dem 10.11.2021 gilt, dass ein negatives Testergebnis höchstens 24 Stunden zurückliegen darf. Zuvor waren es 48 Stunden.

 

Betriebsinhaber, welche die erforderlichen Kontrollen unterlassen, müssen laut Bußgeldkatalog des Landes mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00 € rechnen. Auch Kunden, die nicht immunisiert sind oder nicht über den geforderten Testnachweis verfügen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 250,00 € rechnen.

 

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Xanten)