Duisburg Die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes hat kurzfristig
zusätzliche Terminkontingente für den Pflichtumtausch von Führerscheinen
geschaffen. Ab sofort können Betroffene ihre Führerscheine in der zentralen
Fahrerlaubnisbehörde auf der Daimlerstraße in Neumühl umtauschen.
„Ich bin sehr froh über diese Lösung und dass wir zusätzliche
Terminkontingente schaffen konnten. So bieten wir den Duisburgerinnen und
Duisburgern die Möglichkeit, ihren Führerschein rechtzeitig umzutauschen“,
so Oberbürgermeister Sören Link.
Es wurden insgesamt sieben zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingestellt und notwendige, räumliche Voraussetzungen geschaffen, um nun
auch direkt in der Fahrerlaubnisbehörde den Umtausch anbieten zu können.
Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können ab sofort über
www.duisburg.debei der Fahrerlaubnisbehörde gebucht werden. In den
nächsten Wochen sollen die Terminkontingente sukzessive gesteigert
werden. Zudem besteht – wie bisher auch – die Möglichkeit, den Umtausch im
Bürgerservice zu beantragen. Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit
Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post.
Betroffen sind aktuell alle Einwohnerinnen und Einwohnern aus den
Geburtsjahren 1953 bis 1958, hier muss der Umtausch bis spätestens 30.
Juni 2022 erfolgen sowie Betroffene aus den Geburtsjahren 1959 bis 1964.
Bei den Betroffen aus den Geburtsjahren 1959 bis 1964 muss der
Umtausch bis spätestens 19. Januar 2023 erfolgen. Insgesamt müssen
aus diesen beiden Jahrgängen rund 60.000 Personen allein aus Duisburg
ihren Führerschein umtauschen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf
der Frist seine Gültigkeit – ähnlich wie ein Personalausweis.
Sebastian Hiedels
Link:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/terminvereinbarung–
fahrerlaubnis.php
>> Umtausch Kartenführerschein >> Pflichtumtausch
Hintergrund:
Nach der dritten EU–Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den
neuen EU–Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass
Stadt Duisburg alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches
und fälschungssicheres Muster erhalten. Das geschieht stufenweise:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998
ist das Geburtsjahr der Person, die sich im Besitz der Fahrerlaubnis
befindet, ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt
das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen
den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins.
zusätzliche Terminkontingente für den Pflichtumtausch von Führerscheinen
geschaffen. Ab sofort können Betroffene ihre Führerscheine in der zentralen
Fahrerlaubnisbehörde auf der Daimlerstraße in Neumühl umtauschen.
„Ich bin sehr froh über diese Lösung und dass wir zusätzliche
Terminkontingente schaffen konnten. So bieten wir den Duisburgerinnen und
Duisburgern die Möglichkeit, ihren Führerschein rechtzeitig umzutauschen“,
so Oberbürgermeister Sören Link.
Es wurden insgesamt sieben zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingestellt und notwendige, räumliche Voraussetzungen geschaffen, um nun
auch direkt in der Fahrerlaubnisbehörde den Umtausch anbieten zu können.
Termine für den Pflichtumtausch von Führerscheinen können ab sofort über
www.duisburg.debei der Fahrerlaubnisbehörde gebucht werden. In den
nächsten Wochen sollen die Terminkontingente sukzessive gesteigert
werden. Zudem besteht – wie bisher auch – die Möglichkeit, den Umtausch im
Bürgerservice zu beantragen. Die Gebühren betragen 30,30 Euro mit
Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Post.
Betroffen sind aktuell alle Einwohnerinnen und Einwohnern aus den
Geburtsjahren 1953 bis 1958, hier muss der Umtausch bis spätestens 30.
Juni 2022 erfolgen sowie Betroffene aus den Geburtsjahren 1959 bis 1964.
Bei den Betroffen aus den Geburtsjahren 1959 bis 1964 muss der
Umtausch bis spätestens 19. Januar 2023 erfolgen. Insgesamt müssen
aus diesen beiden Jahrgängen rund 60.000 Personen allein aus Duisburg
ihren Führerschein umtauschen. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf
der Frist seine Gültigkeit – ähnlich wie ein Personalausweis.
Sebastian Hiedels
Link:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/terminvereinbarung–
fahrerlaubnis.php
>> Umtausch Kartenführerschein >> Pflichtumtausch
Hintergrund:
Nach der dritten EU–Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den
neuen EU–Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass
Stadt Duisburg alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches
und fälschungssicheres Muster erhalten. Das geschieht stufenweise:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998
ist das Geburtsjahr der Person, die sich im Besitz der Fahrerlaubnis
befindet, ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt
das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen
den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Quelle: Stadt Duisburg
Fotos von der Fahrerlaubnisbehörde in Duisburg–Neumühl,
Fotocredit: Uwe Köppen/Stadt Duisburg