Moers. (pst) Osterfeuer sind wieder erlaubt! Die Anzeige ist beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers möglich und seit 2018 in Moers auch verpflichtend. Bis spätestens Montag, 11. April, muss der Anzeigebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Verwaltung eingegangen sein. Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der Fachdienst Ordnung führt vor Ort stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten können mit Geldbuße geahndet werden.
Eigene Sicherheit und Tierschutz beachten
Die Stadt Moers bittet besonders darum, den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben. Für den Verbrennungsplatz sind volljährige Aufsichtspersonen nötig, die bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor Ort bleiben müssen. Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt. Zudem ist ein Abstand von mindestens 100 Meter zu Wohngebäuden sowie Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten. Die jeweils aktuellen Vorgaben der Coronaschutzverordnung sind zu beachten.
Infobox: Das Anzeigeformular und weitere Informationen zu dem Thema sind auf der Internetseite www.moers.de zu finden. Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeitenden des Fachdienstes Ordnung unter der Telefonnummer 0 28 41 / 201-985. Das vollständig ausgefüllte Anzeigeformular geht per Post an die Stadt Moers, Fachdienst Ordnung, Rathausplatz 1, 47441 Moers, wahlweise online, E-Mail an ordnung@moers.de oder per Fax an 0 28 41 / 201-16638.
Quelle: Stadt Moers