Duisburg Ab dem 3. April entfallen auch bei der Stadtverwaltung die 3G-Zugangskontrollen für die Innenräume und bei städtischen Veranstaltungen.

In städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater etc.) gelten aber auch weiterhin die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

 

Die Pflicht zum Tragen eines vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes gilt bei städtischen Veranstaltungen bis zum eigenen Platz. Dort kann die Maske dann abgenommen werden.

Aus infektiologischer Sicht und aus gegenseitiger Rücksichtnahme wird aber empfohlen, auch während der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 Bitte beachten:

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung dienstags und mittwochs sowie freitags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 13 bis 20 Uhr im Zelt vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an mehreren Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Aktuelle Informationen dazu finden sich hier: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php.

 

Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter  https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

 

Quelle: Stadt Duisburg