Essen (ots) - 22. Mai 2022 - internationaler Tag der biologischen Vielfalt
- Zollfahndung Essen stellt artgeschützte Singvögel sicher
Am 19. Mai 2022 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen zwei Objekte in
Essen und stellten insgesamt 78 artgeschützte Stieglitze, Bluthänflinge und
Ammern sicher.
Einem anonymen Hinweis zufolge sollten in einer Essener Kleingartenanlage
eingeschmuggelte artgeschützte Stieglitze unerlaubt gehalten und gehandelt
werden. Daraufhin nahmen die Zollfahnder*innen aus Essen die Ermittlungen auf
und identifizierten sowohl eine "Laube" im Essener Norden, als auch deren
Besitzer, einen 57-jährigen Essener. Im August 2021 kontrollierte die Stadt
Essen die verdächtige Parzelle und stellten 57 artgeschützte Stieglitze fest,
deren legale Herkunft nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus ergab
sich der Verdacht der Manipulation der Kennzeichnungsringe. Die Essener Behörden
beschlagnahmten die Singvögel und sprachen gegen den Beschuldigten ein
Verfügungsverbot aus.
Da bis zum jetzigen Zeitpunkt durch den Beschuldigte keine legalen Herkunfts-
und Einfuhrnachweise für die Stieglitze erbracht werden konnten, durchsuchten
die Essener Fahnder*innen, mit Unterstützung der Stadt Essen, im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Essen am 19.05.2022 die Kleingartenparzelle und die
Wohnanschrift des Beschuldigten. In den Objekten wurden lebend 41 Stieglitze, 1
Bluthänfling und 2 Ammern sowie 34 tote Stieglitze und diverse weitere
Beweismittel sichergestellt. Die sichergestellten Singvögel wurden in die Obhut
einer Vogelstation gegeben, bzw. vier überlebensfähige Tiere in die
unmittelbare
Freiheit entlassen.
"Nicht nur zum Tag der biologischen Vielfalt, verzichten Sie immer auf
geschützte Tiere und Pflanzen in jeglicher Form. Nur wenn die Nachfrage
ausbleibt, wird der Markt für den zerstörerischen illegalen Artenhandel
austrocknen," sagt Christian Seipenbusch, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes
Essen.
Info:
Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den
Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum
Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen. Die Arbeit des Zolls
trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz
der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein-
und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und
30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere
und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder
ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es
unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr
oder auf anderen Wegen transportiert werden. Im vergangenen Jahr wurden die
Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten
knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus
hergestellte Objekte. Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der
Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website
www.zoll.de unter
anderem im Bereich "Reisen".
Quelle: Zoll EssenFoto: Zoll Essen
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