Kreis Wesel Mit großer Freude und Genugtuung hat die CDU–Kreistagsfraktion Wesel heute das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Klage der
Kreise Viersen und Wesel sowie der
Kommunen Kamp
–Lintfort, Neukirchen–Vluyn, Rheinberg und Alpen gegen die Bedarfsermittlung,
sowie die Anhebung der Versorgungszeiträume
zur Kenntnis genommen.
„Damit i
st der RVR als zuständige regionale Planungsbehörde nunmehr aufgefordert, die
Auswirkungen dieser Rechtsprechung in seinem Regionalplan zu würdigen“ resümiert Frank

Berger, Fraktionsvorsitzender der CDU
–Kreistagsfraktion.
Berger weiter:
„Damit ist der Teil des aktuellen Regionalplanentwurfs zum Thema BSAB–Flächen
nicht mehr diskussionsfähig
und es zeigt sich, dass die von der rot–grünen Landesregierung
seinerzeit ins Leben gerufene Bedarfsermittlung
Makulatur ist und deshalb: Alles auf Anfang!“
Quelle:Pressemitteilung ud Foto  CDU Kreistagsfraktion