Xanten Oster- und Brauchtumsfeuer sind wie in vielen anderen Städten auch in Xanten anmeldepflichtig.

Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Nachbarschaft oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet.

Der Rat der Stadt Xanten hatte die Verwaltung zuletzt damit beauftragt die Art und den Umfang der bisherigen Praxis zur Anmeldung von Osterfeuern zu überprüfen. Unter Abwägung der Pflege des Brauchtums, der Erhaltung der Dorfgemeinschaft, sowie den Zielen der Luftreinheit wurde am 07.12.2021 durch den Rat der Stadt Xanten eine neue ordnungsbehördliche Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Xanten beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Formular für die Anzeige von Brauchtumsfeuern entwickelt.

Die Anzeige eines Osterfeuers kann digital unter www.xanten.de/de/inhalt/digitales-rathaus eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit das Anzeigeformular per E-Mail unter ordnung@xanten.de anzufordern. Die Osterfeuer sollen mindestens vier Wochen und müssen mindestens zwei Wochen vorher angemeldet werden.

Folgende Angaben sind für den Antrag u.a. erforderlich:

Name und Anschrift der Glaubensgemeinschaft, der Organisation, der Nachbarschaft oder des Vereins, der das Brauchtumsfeuer durchführen möchte,
Name, Alter (mind. Volljährig), Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der ´zwei verantwortlichen Personen, die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigen,
Termin, Zeitpunkt und Dauer des geplanten Brauchtumsfeuers, evtl. auch eines Ersatztermins,
Beschreibung des Ortes, an dem das Brauchtumsfeuer entzündet werden soll,
Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen,
Breite, Tiefe und Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials,
Getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon für Notruf etc.)

Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige Regeln zu beachten sind:

Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten.
Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden.

Die Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu verhindern.

Quelle: Stadt Xanten

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