Duisburg/Kreis Wesel/ Kreis Viersen/ Kreis Kleve Landes–Gesundheitsministerium NRW
genehmigt gemeinsame Planung der Kreise
Kleve, Viersen und Wesel sowie der Städte
Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach
Kreis Kleve – Die Kreise Kleve, Viersen und Wesel sowie
die Städte Duisburg, Krefeld und Mönchengladbach
streben eine gemeinsame Trägergemeinschaft
„Telenotarzt Niederrhein“ an. Das Landes–
Gesundheitsministerium NRW hat nun grünes Licht
gegeben: Die Kommunen dürfen die Planung
konkretisieren. Der Telenotarzt ist ein System, bei dem
das bestehende Netz notärztlicher Versorgung um ein
digitales Angebot ergänzt wird. Hierbei handelt es sich um
das führende Projekt in der Digitalisierungsstrategie im
Gesundheitswesen des Landes NRW. Ziel ist, die
schnellstmögliche Betreuung der Patientinnen und
Patienten weiter zu verbessern. In einer Telenotarzt–
Region kann der Rettungsdienst bei einem Einsatz
jederzeit digital einen erfahrenen Notarzt in einer Leitstelle
konsultieren. Dieser integrierte Ansatz soll landesweit
durch den Einsatz modernster Informations– und
Kommunikationstechnologien im Rettungsdienst erreicht
werden und verspricht eine Verbesserung der präklinischen Patientenversorgung bei gleichzeitiger
Schonung von Ressourcen.
“Die Digitalisierung hat längst auch das
Gesundheitswesen erreicht. Der Telenotarzt schließt eine
Lücke zwischen Notfallversorgung und physischer
Anwesenheit eines Notarztes. Er berät und unterstützt das
Rettungspersonal vor Ort. So wird die Qualität der
ambulanten Notfallversorgung weiter verbessert”, so
Oberbürgermeister Sören Link.
So funktioniert der Telenotarzt: Die Rettungskräfte im
Einsatz nehmen Kontakt zur Leitstelle auf. Dort erhält der
Telenotarzt die Vitaldaten der Patientin oder des
Patienten per Echtzeit–Übertragung. Seine Aufgabe ist es,
die Einsatzkräfte vor Ort mit Sprach– und/oder
Videokontakt zu unterstützen und anzuleiten.
Die geplante Telenotarzt–Region Niederrhein umfasst
mehr als zwei Millionen Einwohner. Die zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sechs Kommunen
arbeiten nun an der konkreten Ausarbeitung einer
gemeinsamen öffentlich–rechtlichen Vereinbarung. Dabei
geht es um eine Vielzahl derzeit noch offener Fragen,
beispielsweise um die Themen Einsatzbereiche,
Standorte, Qualifikationen, Übertragungstechnik, Kosten,
Haftung, Laufzeit und Inkrafttreten sowie Kündigungsfrist.
Die sechs Partner streben an, die öffentlich–rechtliche
Vereinbarung noch in diesem Jahr abzuschließen. Das
Aachener Institut für Rettungsmedizin & zivile Sicherheit
(ARS) begleitet sie bei der Umsetzung.
Das Land Nordrhein–Westfalen ist bundesweit Vorreiter
bei der telenotfallmedizinischen Versorgung. Bereits seit
2014 gibt es in der Stadt Aachen die landesweit einzige
Telenotarztzentrale im Regelbetrieb. Derzeit wird das
Telenotarztsystem auch in weiteren Regionen aufgebaut.
Der Umsetzungs– und Abstimmungsprozess wird in allen
Fällen noch mehrere Jahre erfordern. Alleine die
aufwändige Technikumrüstung in den Rettungsmitteln
und in den Leitstellen wird für alle beteiligten Träger des
Rettungsdienstes eine große Herausforderung darstellen.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 das Telenotarzt–System
landesweit auszubauen. Dazu hat das Land NRW eine
Steuerungsgruppe eingerichtet.
Quelle: Stadt Duisburg