Alpen Seit Samstag, 8. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert 100. Damit tritt die Bundesnotbremse seit Sonntag, 16. Mai, außer Kraft und es gelten wieder die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist im Außenbereich für Gäste und Bedienung mit negativem Testergebnis, Geimpfte, Genesene erlaubt.

Die Verwaltung hat daher beschlossen, der Außengastronomie in Alpen die Öffnung bis
23.00 Uhr zu erlauben. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Ende der Sommerferien 2021.

Allerdings ist zu erwarten, dass die Gastronomie in Alpen nicht sofort in der Lage ist, zu öffnen, da Lieferungen nicht so schnell möglich sind und noch einige Vorarbeiten zu erledigen sind.

Weitere aktuelle Regelungen finden Sie auf der Homepage des Kreis Wesel unter

https://www.kreis-wesel.de/de/presse/wocheninzidenz-unter-100-regelungen-ab-sonntag/

Kontakt:
Gemeinde Alpen
Fachbereich 2
Herr Funke
Tel.: 02802/912-510
Email: Ludger.Funke@alpen.de

(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Alpen)