Die Umtauschpflicht gilt ab sofort bis zum 19. Januar 2022 und betrifft Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anträge nach Möglichkeit postalisch einzureichen. Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen, wird darum gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten (Antrag und Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) verfügbar. Dem Antrag müssen Kopien des aktuellen Führerscheins und eines gültigen Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beigefügt werden.
Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtausch-gegen-neuen-eu-fuehrerschein/.