Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in Hamminkeln-Dingden hatte die Kreisverwaltung am 11. Dezember 2021 eine Sperrzone um den betroffenen Betrieb eingerichtet, die sich aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone zusammensetzt. Die strengen Regelungen in der Schutzzone konnten bereits in der letzten Woche gelockert werden. Nachdem eine stichprobenartige, teils auch wiederholte Untersuchung aller größeren Betriebe in der Überwachungszone durch den amtstierärztlichen Dienst negativ verlief, kann die Sperrzone jetzt insgesamt aufgehoben werden. Die Einschränkungen im Handel mit Geflügel und Geflügelprodukten entfallen damit ab Donnerstag, 13. Januar 2022.

Die kreisweite Aufstallpflicht bleibt aber wegen der kritischen Gesamtsituation mindestens bis Ende Januar bestehen. Zur Beurteilung der Gefahrenlage hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in der ersten Januarwoche an sieben verschiedenen Stellen im Kreisgebiet stichprobenartig 140 Kotproben von Wildgänsen gesammelt. Dabei wurden in Proben aus Xanten- Vynen und Wesel- Bislich Influenzaviren festgestellt, die allerdings keine Geflügelpestausbrüche verursachen. In einer Sammelprobe aus Wesel-Büderich wurde dagegen der potentiell gefährliche Virustyp H5 festgestellt, der nun im Friedrich-Löffler-Institut näher differenziert wird. Ein entsprechendes Einzelfallergebnis würde zwar keine neuen Maßnahmen nach sich ziehen, aber selbst diese geringe Stichprobe unterstreicht die Rolle der Wildvögel im Infektionsgeschehen  und die Gefahr eines erneuten Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Dies kann über Kontakte an gemeinsam genutzten Futter- und Wasserstellen oder über Ausscheidungen geschehen, die auch während des Flugs stattfinden. Vor allem in den Küstengebieten, aber auch im Inland werden nach wie vor zahlreiche verendete Wildvögel gefunden, die das Virus der Geflügelpest in sich tragen.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel weist daher ausdrücklich darauf hin, dass der einzige wirksame Schutz vor einem Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen eine sehr gute Biosicherheit einschließlich einer Aufstallung oder vergleichbar sicheren überdachten Haltung ist.

(Quelle: Pressemitteilung Kreis Wesel)