Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar 2022 bei der Tierseuchenkasse melden. Die wichtigsten Fragen zur Tierzahlmeldung hat die Landwirtschaftskammer in einer Podcastfolge beantwortet. Der Podcast ist unter dem Namen Landfunk auf Spotify, Apple Podcasts, Deezer und unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Presse zu finden.

Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. Auch Imkerinnen und Imker müssen die Zahl der Völker angeben, die maximal im Beitragsjahr gehalten werden.

Eine Nachmeldung zum 15. Februar ist notwendig, wenn ein Tierbestand neu gegründet wurde. Die erforderliche Nachmeldung muss – hierbei auch für Rinder – schriftlich erfolgen. Die Nachmeldung ist bis spätestens zum 28. Februar an die Tierseuchenkasse zu richten. Nach dem 15. Februar neu gegründete Tierbestände müssen sofort der Tierseuchenkasse schriftlich gemeldet werden.

Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Wer erstmals Tiere anmelden will, findet unter www.tierseuchenkasse.nrw.de den Meldebogen für die Neuanmeldung.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

https://www.landwirtschaftskammer.de/presse/podcast/index.htm

Bauernhoferlebnisse entdecken

Kuscheln mit Kühen, Joghurt selber machen, Wichtelgeburtstag feiern oder in der Weihnachtswerkstatt basteln – all diese Dinge kann man auf Bauernhöfen in Nordrhein-Westfalen ausprobieren. Einen Überblick über das breite Angebot gibt die neue Auflage der Broschüre Bauernhof-Erlebnispädagogik der Landwirtschaftskammer NRW.

Immer mehr Bauernhöfe öffnen ihre Tore für Schulklassen, Kindergärten, Familien und andere Zielgruppen. Im neuen Heft stellen sich 55 Höfe vor, auf denen qualifizierte Bauernhofpädagoginnen und -pädagogen ihr Wissen mit viel Herzblut und Engagement praktisch zugänglich machen. Für diese Aufgabe haben sie sich in einem speziellen Lehrgang ausgebildet. Es geht ihnen nicht nur darum, Fakten rund um die Landwirtschaft und die Natur zu vermitteln, vielmehr können die Kinder den Stall, das Feld oder den Wald mit allen Sinnen erfahren und erleben. Dabei entdecken sie ihre eigenen Stärken und lernen, selbstständig Herausforderungen zu meistern.

In der neuen Broschüre zeigen die Bauernhofpädagoginnen und -pädagogen jedoch nicht nur ihr vielfältiges Programm. In ihrem Portrait stellen sie auch ihren persönlichen Beitrag zum nachhaltigen Handeln vor, der im Hofalltag sichtbar wird. Sie sorgen zum Beispiel für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung ihrer Flächen sowie für Gesundheit und Wohlbefinden von Mensch und Tier. Außerdem engagieren sie sich für energiesparende Maßnahmen, Abfall- und Restevermeidung, regionale Kooperationen und vieles mehr.

Die Broschüre gibt es kostenlos zum Download unter www.landservice.de. Die gedruckte Version kann gegen eine Versandkostenpauschale bei der Landwirtschaftskammer bestellt werden, Telefon: 0251 2376-304 oder per E-Mail an angelika.albrink@lwk.nrw.de.

https://www.landservice.de/agronet/images/Bauernhof-Erlebnispaedagogik_in_NRW.pdf

 

Photovoltaik-Tagung digital

Die Bedeutung von Photovoltaikanlagen bei der Energiewende wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Das Potenzial für Neuanlagen auf Dachflächen ist vorhanden, parallel wird intensiv über Freiflächen- und Agri-Photovoltaikanlagen diskutiert, die landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliches Einkommen bieten können. In einer digitalen Photovoltaik-Tagung der Landwirtschaftskammer NRW und des Zentrums für nachwachsende Rohstoffe NRW am 20. Januar berichten Expertinnen und Experten über die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen rund um die Themen Photovoltaik-Neuanlagen und Weiterbetrieb von Altanlagen. 

Die Teilnahme kostet 25 €. Die Tagung dauert von 9.30 bis 15.30 Uhr. Teilnehmen können alle am Thema Interessierten aus Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft. Anmeldeschluss ist der 17. Januar. Weitere Informationen sowie die Online-Anmeldung gibt es unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Weiterbildung. 

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/weiterbildung/2022-01-20-photovoltaiktag-digital.htm

(Quelle: Pressemitteilung Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)