Duisburg Der Bebauungsplanentwurf Nr. 1269 –Röttgersbach– „Schulstandort Obere
Holtener Straße“ liegt von Montag, 28. März, bis einschließlich Freitag, 13.
Mai, öffentlich aus. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Entwicklung
eines modernen und zukunftsgewandten Schulstandortes für eine
sechszügige Gesamtschule.
Der Planentwurf kann in dem Auslegungszeitraum im Internet unter
www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen und während der
Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den
Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum ebenfalls im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich–Albert–Lange–Platz 7
abgegeben und während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Vitrinen
vor den Zimmern U 24 und U 25).
Termine sind individuell telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12
Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 283–
8673 oder per E–Mail an Lucie Bickschäfer (l.bickschaefer@stadt–
duisburg.de) innerhalb der Auslegungsfrist zu vereinbaren.
Zudem ist eine Terminvereinbarung auch unter 0203 283–8215 oder per E–
Mail an Katrin Brauckmann (k.brauckmann@stadt–duisburg.de) möglich.
Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger
Terminabsprache gegeben werden.
Holtener Straße“ liegt von Montag, 28. März, bis einschließlich Freitag, 13.
Mai, öffentlich aus. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Entwicklung
eines modernen und zukunftsgewandten Schulstandortes für eine
sechszügige Gesamtschule.
Der Planentwurf kann in dem Auslegungszeitraum im Internet unter
www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen und während der
Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den
Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum ebenfalls im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich–Albert–Lange–Platz 7
abgegeben und während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Vitrinen
vor den Zimmern U 24 und U 25).
Termine sind individuell telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12
Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 283–
8673 oder per E–Mail an Lucie Bickschäfer (l.bickschaefer@stadt–
duisburg.de) innerhalb der Auslegungsfrist zu vereinbaren.
Zudem ist eine Terminvereinbarung auch unter 0203 283–8215 oder per E–
Mail an Katrin Brauckmann (k.brauckmann@stadt–duisburg.de) möglich.
Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger
Terminabsprache gegeben werden.
(Quelle: Stadt Duisburg)