Reminder: 2G-Regel im städtischen Kultur- und Freizeitbereich ab dem 1. November

Wie bereits kommuniziert hat sich die Stadt Duisburg dazu entschlossen, ab dem 1. November nur noch Geimpfte oder Genesene in von ihr ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen (Theater, Philharmonie, Konzerte, Museen, Ausstellungen etc.) und im Zoo Duisburg zuzulassen. Dies gilt auch für den normalen Besuch der jeweiligen Einrichtung.

Zudem wird folgenden Personen ausnahmsweise auch mit einem Testnachweis nach § 2 Abs. 8 Coronaschutzverordnung (“3G”) der Zugang ermöglicht: 

 – Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen).

 – Schwangeren (Nachweis: Mutterpass).

 – Kindern unter 12 Jahren. Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen, solange und soweit verbindliche Schultestungen stattfinden und benötigen daher keinen gesonderten Testnachweis. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

 – Schülerinnen und Schülern, welche im Schul- oder Klassenverbund diese Einrichtung besuchen (als “außerschulischer Lernort”). Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen, solange und soweit verbindliche Schultestungen stattfinden und benötigen daher keinen gesonderten Testnachweis.

Weitere Informationen zur 2G-Regelung beim Besuch und bei Veranstaltungen im städtischen Kultur- und Freizeitbereich finden sich hier: www.duisburg.de/corona 

Für Angebote im Bildungsbereich (z.B. VHS-Kurse, Lehrgänge, Integrationskurse) gilt die neue Regelung nicht, diese finden unter Beachtung der 3G-Regel statt, d.h. es können auch getestete Personen teilnehmen. Dies gilt auch für die Musik- und Kunstschule sowie die Stadtbibliothek. Details finden sich auf den Seiten der Veranstalter.

Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

Bitte beachten:

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an sechs Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Weitere Infos dazu finden sich hier: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php. Das Duisburger Impfzentrum ist seit dem 1. Oktober geschlossen. Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)