Duisburg Der Bebauungsplanentwurf Nr. 1274 –Hochfeld– „Heerstraße“ liegt von Montag, 26. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 8. September, öffentlich aus. In diesem Zeitraum kann der Entwurf im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung eingesehen werden. Ziel und Zweck des Planentwurfs ist, dass künftig Vergnügungsstätten im Plangebiet ausgeschlossen werden und eine positive Entwicklung des Umfelds erreicht wird.

Während der Auslegungsfrist können hierzu Stellungnahmen abgeben werden, die an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten sind und beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden können.

In diesem Zeitraum können die Planunterlagen auch im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Termine sind telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203/283-6488 oder per E-Mail an s.fassbender@stadt-duisburg.de innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)