Duisburg Die Stadt Duisburg wird auch nach Schließung des Impfzentrums zum
30. September das mobile Impfangebot sicherstellen. Die Stadt Duisburg kommt damit dem 1. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen Covid 19 ab Oktober 2021 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nach.
„Ich bin froh und dem Land NRW sehr dankbar, dass die Hinweise aus dem kommunalen Bereich aufgegriffen wurden und mit diesem Erlass jetzt eine Regelung vorliegt, die uns das niedrigschwellige Impfen ab Oktober pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Martin Murrack.
Hierzu ist vorerst ein wiederkehrendes Impfangebot an sechs Standorten im Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch stellt die Stadt Duisburg für alle Bürgerinnen und Bürger, die bei einer der zahlreichen Impfaktionen im Stadtgebiet eine Erstimpfung erhalten haben, die Möglichkeit der Zweitimpfung sicher. Die Impfstandorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und so für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Die Impfungen werden im Oktober bis auf weiteres jeweils montags bis samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr an nachstehenden Standorten angeboten. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Montag: Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstag: August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
Mittwoch: Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Donnerstag: Marktplatz Hochemmerich, Atroper Straße, 47226 Duisburg
Freitag: Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg
Samstag: Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)
Neben der Zweitimpfung besteht auch weiterhin die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erstimpfung zu erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfung wird jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei der Erstimpfung (BioNTech oder Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Für die Zweitimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die Erstimpfung vorzuzeigen. Gleichfalls wird empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.