Moers. (pst) Auch in diesem Jahr besteht für Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer die Möglichkeit, bei der Stadt Moers eine Förderung für kleinere Baumaßnahmen an ihren denkmalgeschützten Gebäuden zu beantragen. Bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben sind förderfähig. Die Zuschüsse betragen im Einzelfall mindestens 200 und maximal 10.000 Euro. Die Baumaßnahme muss 2021 durchgeführt und auch in diesem Jahr abgerechnet werden. Die Arbeiten dürfen aber noch nicht begonnen haben. Die Fördermittel werden von der Stadt Moers und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Anträge nimmt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Moers entgegen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Infobox: Telefonische Auskünfte erteilt die Untere Denkmalbehörde: 0 28 41 / 201-425 oder 0 28 41 / 201-492.
(Quelle:Pressemitteilung Stadt Moers)