Terminvergabe nutzen!
Für Bürgerbüro, Sozialamt, Wohnungswesen und Bauaufsicht Termine vereinbaren
Neukirchen-Vluyn Das Rathaus wird ab dem 1. Juli 2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt die Verwaltung jedoch dringend, vorab möglichst einen Termin zu vereinbaren. Im Erstkontakt per Telefon oder E-Mail kann direkt geklärt werden, ob ein Rathausbesuch nötig ist oder sich Anliegen auch online oder schriftlich erledigen lassen. Die Kommunikation kann entweder direkt mit den zuständigen Sachbearbeitenden, der Telefonzentrale 0 28 45 / 391-0 oder per E-Mail an info@neukirchen-vluyn.de erfolgen.
Besuche im Bürgerbüro können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Diese kann vorzugsweise online aber auch telefonisch unter 0 28 45 / 391-291 erfolgen.
Auch in den Bereichen der Bauaufsicht / Wohnungswesen (Wohngeldstelle / Wohnberechtigungsbescheinigungen) sowie Soziales (Grundsicherungsleistungen / Hilfe zum Lebensunterhalt / Leistungen nach dem AsylbLG) ist eine direkte Vorsprache bei den Sachbearbeitenden nicht möglich. Eine Terminvereinbarung ist neben der telefonischen Kontaktaufnahme über die Telefonzentrale 0 28 45 / 391-0 auch direkt über die zuständigen Sachbearbeitenden oder online möglich.
Beim Besuch des Rathauses wird auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote großen Wert gelegt: Das Tragen einer medizinischen Maske ist für Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
(Quelle:Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)