Auch in diesem Jahr stehen Mittel aus dem Programm „Umfeldgestaltung in den Ortschaften“ zur Verfügung. Die Xantener Vereine können aus diesem Grund Anträge zur Bezuschussung einer Maßnahme stellen.

 Der Hauptausschuss der Stadt Xanten hat folgende Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Programm „Umfeldgestaltung in den Ortschaften“ beschlossen:

Antragsteller können ausschließlich in das Vereinsregister eingetragene Vereine sein.

Aus dem Programm „Umfeldgestaltung in den Ortschaften“ sollen Projekte zur Verschönerung des Umfeldes in den Stadtbezirken Birten, Lüttingen, Marienbaum, Vynen/Obermörmter und Wardt unterstützt werden, die von Vereinen ganz oder teilweise in Eigenleistung realisiert werden. Gefördert wird die Errichtung, Renovierung oder Verschönerung von dörflichen Einrichtungen und Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Nicht förderfähig sind Maßnahmen auf Grundstücken oder in Gebäuden, zu denen die Öffentlichkeit in der Regel keinen Zutritt hat. Weiterhin nicht förderfähig sind Betriebs- oder Veranstaltungskosten.

Zusammen mit dem Zuschussantrag ist ein Plan zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme einzureichen. Aus diesem Finanzierungsplan des Vereins müssen bei anderen Zuschussgebern oder Sponsoren gestellte Förderanträge bzw. für die Maßnahme bereits bewilligte Zuschüsse anderer Stellen ersichtlich sein. Dem Finanzierungsplan sollten möglichst bereits Kostenvoranschläge beigefügt werden.

Bezuschusst wird in der Regel ein Anteil von 50% der bei der Antragstellung nachgewiesenen Material- oder Sachkosten. Um möglichst viele verschiedene Maßnahmen bezuschussen zu können, ist die Zuschusshöhe auf maximal 1.500,00 € je Maßnahme begrenzt. Der Hauptausschuss kann im Einzelfall eine davon abweichende Zuschusshöhe festlegen. Die Höhe des Zuschusses wird auf die Finanzierungslücke begrenzt, die im Finanzierungsplan nach dem Abzug von Zuschüssen anderer Stellen verbleibt.

Zuschussempfänger sind verpflichtet, der Stadt Xanten bis zum 31. Dezember des auf die Zuschussgewährung folgenden Jahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Die bezuschussten Kosten sind in Höhe des gewährten Zuschusses mit geeigneten Nachweisen (Rechnungen, Quittungen) zu belegen.

Ein Zuschussantrag kann formlos an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadtverwaltung Xanten

Sachgebiet Zentrale Dienste

Karthaus 2

46509 Xanten

Email: service@xanten.de

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Xanten)