Xanten Die sehr hohen Inzidenz-Zahlen des Corona-Virus-SARS-Cov2 machen es leider weiterhin
erforderlich, an den Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen im Rathaus der Stadt Xan-
ten festzuhalten.
Zur Sicherheit aller im Rathaus anwesender Personen ist das Tragen einer medizinischen
Gesichtsmaske (OP-Maske) beim Betreten und während des Aufenthaltes im Rathaus vor-
geschrieben. Die Verpflichtung zur FFP2-Maskenpflicht wird zum 04.04.2022 aufgehoben,
aber ein Tragen wird weiterhin empfohlen!
Da sich einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice befinden, wird für Besuche bei
den Fachbereichen der Stadtverwaltung, mit Ausnahme des Bürgerservicebüros, sowie beim
Dienstleistungsbetrieb (DBX) weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung mit der An-
sprechperson in der Verwaltung gebeten.
Auch beim Besuch im Bürgerservicebüro ist eine vorherige Terminvereinbarung vorteilhaft.
Ohne einen Termin kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Auch können durch die
Terminvergabe Menschenansammlungen im Bürgerservicebüro vermieden werden.
Alle Ansprechpartner/-innen im Rathaus sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.xanten.de/mitarbeiterverzeichnis
Da zum Schutz vor einer Infektion persönliche Kontakte weiterhin möglichst vermieden wer-
den sollten, bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, Rücksprachen oder Antrag-
stellungen möglichst telefonisch, per Email, online oder auf dem Postweg durchzuführen.
Viele Angelegenheiten können bereits heute digital erledigt werden. Nähere Informationen zu
Online-Services für Bürgerinnen und Bürger sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.xanten.de/onlineservice
Quelle: Stadt Xanten