Die Stadt Kamp-Lintfort sucht zur Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz NRW eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung in Privatangelegenheiten unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Das Schlichtungsverfahren führt gemäß Schiedsamtsgesetz NRW das Schiedsamt durch. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen oder Schiedsmänner wahr, die vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Nach der Wahl werden sie von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und darf nicht unter Betreuung stehen. Die Schiedsperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und in Kamp-Lintfort wohnen. Sie darf nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedsamtstätigkeit ist ehrenamtlich.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bei der Stadt Kamp-Kamp-Lintfort bewerben.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Kamp-Lintfort)