Duisburg Die Stadt Duisburg klagt wegen einer Benachteiligung in der
Gemeindefinanzierung gegen den zugrundeliegenden Zuweisungsbescheid.
Die Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz stellen für
finanzschwache Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Dabei
garantiert die Verfassung des Landes NRW eigentlich allen Kommunen
ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Durch eine
Neuregelung der Landesregierung werden die kreisfreien Städte ab diesem
Jahr allerdings erheblich finanziell benachteiligt. Denn in der Berechnung
werden bei diesen Gemeinden höhere Steuereinnahmen angenommen als
bei kreisangehörigen Kommunen. Die Folge: Ein Ungleichgewicht bei der
Berechnung und 5,5 Mio. EUR weniger Zuweisungen für Duisburg. Gegen
den zugrundeliegenden Zuweisungsbescheid klagt die Stadt jetzt.
Gleichzeitig beteiligt sich die Stadt an der zur selben Thematik vorbereiteten
Kommunalverfassungsklage. Dieses gerichtliche Überprüfungsverfahren
kann genutzt werden, um vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW
zu klären, ob das Gemeindefinanzierungsgesetz als solches gegen die
Landesverfassung verstößt.
War die Klage alternativlos oder ginge es auch einfacher? Grundsätzlich
zeichnet sich ein Rechtsstaat dadurch aus, dass man behördliche
Entscheidungen nicht einfach hinnehmen muss, sondern sie von einem
unabhängigen Gericht überprüfen lassen kann. Dass im Streit um die
Zuweisungen nach dem GFG 2022 gleich zwei Gerichtsverfahren
angestrengt werden müssen, hätte vermieden werden können, sagt
Oberbürgermeister Sören Link: „Das Kommunalministerium hat die
Möglichkeit einer Musterklage abgelehnt und zwingt nun alle Kommunen, die
mit der Berechnung der Zuweisungen nicht einverstanden sind, zur
individuellen Klage. Damit werden Kosten verursacht und viele Ressourcen
bei Gericht gebunden. Ich hätte mir mehr Augenmaß vom Land gewünscht,
denn eine Vielzahl an Gerichtsverfahren zum selben Thema sind nicht
sinnvoll.“
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack ergänzt: „Ein Minus von 5,5
Mio. EUR bei den Schlüsselzuweisungen können wir nicht stillschweigend
hinnehmen, zumal die Landesregierung angekündigt hat, die Umverteilung
von Stadt zu Land im nächsten Jahr sogar noch zu verdoppeln. Wir brauchen
in den kommenden Jahren jeden Cent an Zuweisungen, um unsere Stadt
zukunftsfest zu machen. Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Radwege
und Parks sind elementar wichtig für unsere Stadt. Daher können wir es nicht
hinnehmen, wenn wir finanziell weiter benachteiligt werden. Daher haben wir
nicht nur Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, wir beteiligen uns auch
gerne an der solidarischen Mitfinanzierung der Kommunalverfassungsklage,
damit diese unsägliche Regelung – die ohne qualifizierte
finanzwissenschaftliche Rechtfertigung getroffen wurde – zurückgenommen
wird und wieder gleiches Recht für alle gilt.“
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)