Duisburg Die Kommunen in Nordrhein–Westfalen müssen vielfältige Aufgaben
übernehmen und sind oftmals nicht nur durch leere Kassen, sondern auch
durch die Corona–Pandemie herausgefordert. Dabei garantiert die
Verfassung des Landes NRW den Kommunen eigentlich ausreichende
finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch das
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Durch eine Neuregelung der
derzeitigen Landesregierung werden die kreisfreien Städte ab diesem Jahr
allerdings erheblich finanziell benachteiligt. Dabei geht es allein für die Stadt
Duisburg im Jahr 2022 um 5,5 Millionen Euro. Ab 2023 ist von einer
Verdoppelung der Beiträge die Rede.
Aus diesem Grund wird vom Städtetag NRW eine Verfassungsbeschwerde
vorbereitet:
Schlüsselzuweisungen sind Eckpfeiler der Gemeindefinanzierung
Die Stadt Duisburg eint mit den ebenfalls beteiligten Gemeinden Bonn,
Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal eine
Gemeinsamkeit: Sie sind kreisfreie Städte und fast alle sind auf (Schlüssel–)
Zuweisungen aus dem GFG angewiesen. Der übergemeindliche
Finanzausgleich weist in diesem Jahr in NRW ein Volumen von rund 14
Milliarden Euro auf. Für die überschuldete Stadt Duisburg sind diese
Zahlungen besonders wichtig. In diesem Jahr erhält sie 680,5 Millionen Euro
an Schlüsselzuweisungen. Dieses Geld aus dem Finanzausgleich wird – wie
bereits in den vergangenen Jahren – dafür benötigt, die Lücke zwischen
eigenen Finanzmitteln; zum Beispiel Grund– und Gewerbesteuern; und dem
tatsächlichen aufgabengerechten Finanzmittelbedarf auszugleichen.
Änderung bei der Zuweisungsberechnung ab 2022
Wer wieviel Geld bekommt, ist genau im GFG geregelt und folgt einer
komplizierten Berechnung. Grundsätzlich galt aber bisher: Egal ob kreisfreie
oder kreisangehörige Stadt, jede wurde gleich behandelt. Das Land NRW
weicht nun von diesem Grundsatz ab und bevorzugt bei der neuen
Berechnung massiv Gemeinden im kreisangehörigen Raum. Diese werden
nun durch abweichende, sogenannte fiktive Hebesätze „arm gerechnet“ und
erhalten somit mehr Schlüsselzuweisungen – zulasten der häufig
überschuldeten kreisfreien Städte. Allein in diesem Jahr beläuft sich der
Schaden für die kreisfreien Städte auf 109 Millionen Euro, für das nächste
Jahr ist bereits eine Verdoppelung zu befürchten.
Kreisfreie Städte bereiten Verfassungsbeschwerde vor
Oberbürgermeister Sören Link sagt: „Es macht mich fassungslos, dass eine
Stadt wie Duisburg, die als Stärkungspaktkommune über zehn Jahre ihre
Hausaufgaben gemacht und ihre Finanzen wieder auf ein solides Fundament
gestellt hat, in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit von der Landesregierung
derart hintergangen wird. Das ist ein massives Umverteilungsprogramm
zugunsten des ländlichen Raumes, auf Kosten Duisburgs und anderer
Städte.“
Auch die Stadt Duisburg wird sich deshalb – zusammen mit anderen
Mitgliedern des Städtetages NRW – solidarisch zeigen und sich an den
Prozesskosten der Kommunalverfassungsbeschwerde beteiligen.
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack sieht die sich abzeichnende
Erholung der städtischen Finanzen mittelfristig in Gefahr: „Durch die
Neuregelung wird Duisburg allein in diesem Jahr auf rund 5,5 Millionen Euro
an Schlüsselzuweisungen verzichten müssen, in den nächsten Jahren
könnten sich die Beträge sogar verdoppeln. Als hochverschuldete Kommune
sind wir ohnehin chronisch im Nachteil gegenüber wohlhabenden
Kommunen, weil wir freie Mittel nicht investieren können, sondern zur
Schuldentilgung verwenden müssen. Wenn uns jetzt auch noch die freie
Spitze weggenommen wird, dann kann von Chancengleichheit oder
gleichwertigen Lebensverhältnissen keine Rede mehr sein. Diese
Landesregierung treibt die Städte geradezu in die Klage. Sie lässt uns keine
andere Wahl.“
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)