Duisburg Bei der Entschärfung der ZehnZentnerBombe in DuisburgMeiderich kam
es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen, weil sich Anwohner weigerten,
ihre Wohnungen im unmittelbaren Gefahrenbereich zu verlassen bzw. sich
innerhalb des Sicherheitsbereiches im Außenbereich aufhielten. Auch kommt
es immer wieder vor, dass Personen aus Ignoranz oder aus Neugier
versuchen, in unmittelbare Nähe des Fundortes zu gelangen. Viele Anwohner
widersetzen sich den mehrfachen Aufforderungen der Einsatzkräfte.

Ich möchte mich bei allen Einsatzkräften vom Bürger und Ordnungsamt,
Feuerwehr, Polizei und den Hilfsorganisationen für ihren unermüdlichen
Einsatz bis in die späte Nacht ausdrücklich bedanken. Ein großer Dank gilt
auch allen Duisburgerinnen und Duisburgern, die den
Evakuierungsmaßnahmen sofort nachgekommen sind. Dass ein paar wenige
Uneinsichtige nicht nur sich selbst in Gefahr gebracht, sondern die Arbeiten
massiv verzögert haben, ist nicht nur unzumutbar für die Menschen, die
stundenlang darauf warten mussten, wieder in ihre Häuser zu können,
sondern auch für alle Einsatzkräfte, so Oberbürgermeister Sören Link.

Ordnungsdezernent Andree Haack ergänzt: „Das Bürger und Ordnungsamt
hat sich mit Unterstützung durch die Polizei bemüht, die Bereiche
schnellstmöglich leer zu ziehen. Die erheblichen zeitlichen Verzögerungen
bei der gestrigen Bombenentschärfung in Meiderich entstanden, da sich viele
Anwohner weigerten, ihre Wohnungen und den Sicherheitsbereich zu
verlassen. Es wurden zahlreiche Platzverweise ausgesprochen und wir
werden überall dort, wo es und möglich ist, entsprechende
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Personen einleiten. Und das kann
dann bis zu 1.000€ kosten.

Das Bürger und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist nochmals
ausdrücklich darauf hin, dass Weisungen zum Verlassen von
Gefahrenbereichen unbedingt zu befolgen sind. Gegen Personen, die sich
weigern, den Evakuierungsbereich zu verlassen, werden Platzverweise
durch die städtischen Außendienstkräfte bzw. durch die Polizei
ausgesprochen.

In der Sicherheits und Ordnungsverordnung ist festgeschrieben, dass der
Aufenthalt in den Sicherheitsbereichen rund um den Bombenfundort verboten
ist. Die Missachtung des Aufenthaltsverbots wäre dann eine ahndungsfähige
Ordnungswidrigkeit.

Bomben müssen nach ihrem Fund nach aktueller Erlasslage am selben Tag
entschärft werden. Besonders bei Bomben mit einem Säurezünder ist Eile geboten.
Quelle: Stadt Duisburg