Kreis Wesels Amtstierarzt Dr. Antonius Dicke bedauert die Entscheidung, sieht aber insbesondere das Risiko für Biobetriebe: „Biobetriebe oder auch Hühnerhalter, die Freilandeier verkaufen, müssen ihre Tiere im Freien laufen lassen, wenn wir die Aufstallungspflicht aufheben. Ansonsten machen sie sich strafbar, wenn sie ihre Produkte entsprechend vermarkten. Ausnahmen gelten nur bei vorübergehend amtlich angeordneten Aufstallungen. Die zuständigen Kontrollstellen müssen wir jeweils informieren.“
Am Unteren Niederrhein mit seinem Wildvogelrastgebiet und der unmittelbaren Nähe zu den besonders stark betroffenen Niederlanden ist das Risiko der Seucheneinschleppung in Geflügelhaltungen besonders hoch. Der Kreis Wesel wird in den beiden kommenden Wochen nochmals verstärkt Proben von Wildvögeln sammeln. Bei verendet aufgefundenen Wildgänsen von der Xantener Nordsee und aus Rees wurde in den letzten Wochen die gefährliche Form der Influenza gefunden, dazu wurde ein entsprechendes Virus in einer Sammelkotprobe von Wildgänsen in Wesel-Büderich entdeckt. Dr. Dicke dazu: „Es werden nur die Wildvögel untersucht, die zufälligerweise gefunden und auch gemeldet werden. Diese wenigen bekannten Fälle geben noch keinen Aufschluss über das gesamte Ausmaß der Verbreitung.“
Verbreitung der Geflügelpest in Europa. Quelle: Friedrich-Löffler-Institut