Alpen Alle Jahre wieder sorgen die Eichenprozessionsspinner in der Bevölkerung für Sorge und Aufruhr. Um die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen, die von den Brennhärchen des Spinners ausgehen können, werden die Raupen des Spinners mit geeigneten Maßnahmen bekämpft. Ab Mittwoch, 04. Mai 2022, wird vom Boden aus ein biologisches Mittel auf Eichenbestände versprüht.
Im gesamten Gemeindegebiet werden Eichenbäume im besiedelten Bereich behandelt. Dazu zählen Eichen im Bereich von Parks, Sportplätzen, Kitas, Schulen und bewohnten Straßen. Es kann vereinzelt zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen.
Biologisches Mittel hemmt Entwicklung der Raupen
Eingesetzt wird ein biologisches Präparat, das für Mensch und Tier bei sachgerechter Anwendung als unbedenklich gilt. Das Mittel hemmt die Entwicklung der Raupen, so dass sie keine Nesselhärchen mehr ausbilden können.
Ergänzend kommen Nistkästen zum Einsatz
Zusätzlich soll eine neue Methode zur Bekämpfung des Spinners ausprobiert werden: Im Jahr 2017 wurde in den Niederlanden von der Universität Wageningen festgestellt, dass Kohlmeisen nicht nur die jungen Raupen fressen, sondern auch die bereits älteren Raupen mit Brandhaaren. Die Kohlmeisen haben also scheinbar eine Möglichkeit gefunden, wie sie die Brandhaare vor dem Fressen entfernen können. Grundsätzlich wird der Einsatz natürlicher Fressfeinde zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners befürwortet. Dieser Ansatz zur alternativen Bekämpfung war auch einen Themenpunkt in der letzten Ratssitzung mit dem Ergebnis, dass interessierten BürgerInnen die Möglichkeit angeboten werden soll, Meisennistkästen im eigenen Garten zu platzieren und so die Bekämpfung des EPS zu unterstützen. Nistkästen können bei der Gemeindeverwaltung (siehe Kontakt) angefragt und kostenlos bezogen werden.
Nester des Eichenprozessionsspinners können online unter info@alpen.de, per Mail an den zuständigen Sachbearbeiter oder auf der gemeindlichen Facebookseite „Alpen am Niederrhein“ gemeldet werden. Diese werden, sofern sich diese an neuralgischen Punkten gebildet haben und dementsprechend eine erhöhte Gefahr darstellen, entfernt.
Quelle: Gemeinde Alpen