Die Verbraucherzentrale NRW hat beim Kreis Wesel eine stufenweise Zuschussgewährung für die Jahre 2022 und 2023 beantragt. Damit soll ihre Arbeit in Dinslaken und Wesel durch mehr Personal (jeweils eine halbe Stelle) ausgebaut werden. Damit soll dem gestiegenen Beratungsbedarf Rechnung getragen werden.
Die Kreisverwaltung begrüßte und unterstützte den Antrag der Verbraucherzentrale und wurde vom Ausschuss für Soziales und Arbeit am 8. September 2021 beauftragt, den Abstimmungsprozess mit den Städten Dinslaken und Wesel zu koordinieren.
Dieser Prozess ist inzwischen abgeschlossen. Der Ausschuss für Soziales und Arbeit hat dem personellen Ausbau und der Zuschussgewährung in seiner Sitzung am 24. November 2021 – vorbehaltlich der Entscheidungen der Städte Wesel und Dinslaken – zugestimmt. Die Verbraucherberatungsstelle in Wesel wird mit einer Ausweitung der personellen Kapazität zum 1. Januar 2022 beginnen. In der Verbraucherberatungsstelle Dinslaken soll die personelle Aufstockung zum 1. Januar 2023 erfolgen.
Ziel des Personalausbaus ist es, das bisherige Informations-, Beratungs- und Aktionsangebot zukunftsorientiert zu ergänzen und einen konkreten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel schaffen. Die Verbraucherzentrale plant mit dem personellen Ausbau insbesondere einen verbesserten Zugang zu den Angeboten der Beratungsstelle zu schaffen sowie Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Schutz der Beratungssituation stärken.