Seit Donnerstag, 20. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 50. Damit treten am Freitag, 28. Mai 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210526_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf
Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Freitag, 28. Mai 2021, die Regeln der Stufe 2.
Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung, die unter https://www.mags.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare veröffentlicht ist, die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.
Weitere Lockerungen können für den Kreis Wesel in Kraft treten, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 35 unterschreitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe ab dem 28. Mai 2021 täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.