Xanten. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster (OVG) hat in einem weitreichenden Urteil vom 17. Mai 2022 einen bisher zentralen Grundsatz der Berechnung von Abwassergebühren gekippt. Auch in Xanten hoffen nun viele BürgerInnen auf eine Rückerstattung von vermeintlich zu hoch berechneten Abwassergebühren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist somit noch nicht klar, ob die Beklagte in die nächste Instanz geht und dazu eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen wird (die Revision ist vom OVG nämlich nicht zugelassen worden). Darüber hinaus liegt auch noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, so dass alle folgenden Aussagen zu dem Urteil inhaltlich nur vorläufig sein können.

In seinem Urteil entschied das OVG laut seiner Pressemeldung, dass das gleichzeitige Ansetzen von kalkulatorischen Abschreibungen und von kalkulatorischen Zinsen (Eigenkapitalverzinsung) dann nicht rechtmäßig ist, wenn die dadurch errechneten Kosten die eigentlichen, tatsächlichen Kosten der Abwasseranlage übersteigen. Denn nur diese dürften nach dem Gesetz letztlich auf alle GebührenzahlerInnen umgelegt werden. Grundsätzlich sei das Ansetzen kalkulatorischer Zinsen zwar gestattet, nicht rechtmäßig sei jedoch in vielen Fällen die Höhe des Zinssatzes, den die Kommunen ansetzen. Hier wurde bisher oftmals ein Durchschnittswert der letzten fünfzig Jahre verwendet; dieser ist jedoch laut Urteil viel zu hoch und damit nicht gerechtfertigt. Vor allem diejenigen Kommunen, die bei der Berechnung ihrer Abwassergebühren eine Eigenkapitalverzinsung einbeziehen und dabei gleichzeitig einen zu hohen Zinssatz ansetzen, haben damit laut OVG also viel zu hohe Abwassergebühren erhoben.

„Dies ist jedoch in Xanten nicht der Fall“, erklärt Michael Lehmann, Vorstand des städtischen Dienstleistungsbetriebs DBX, der in Xanten für die Abwasserbeseitigung zuständig ist. „Das Urteil des OVG hat für uns in Xanten keine Relevanz. Denn in unserer Gebührenberechnung setzen wir kalkulatorische Zinsen gar nicht erst an.“ Dies habe – entgegen den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt – die Xantener Politik in den vergangenen Jahren mehrfach abgelehnt und so zugunsten der GebührenzahlerInnen entschieden.

„Auf gut Glück haben bereits mehrere GebührenzahlerInnen einen Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid eingelegt“, so Lehmann, vermutlich in der falschen Hoffnung, das OVG-Urteil würde auch für die Xantener Abwassergebühren gelten. „Diese Widersprüche sind jedoch aus den genannten Gründen nicht gerechtfertigt und in den allermeisten Fällen zudem auch nicht mehr fristgemäß eingegangen.“ Sie müssten daher zurückgewiesen werden. Die Abwassergebühren wurden in Xanten korrekt und rechtmäßig ermittelt. „Diesbezügliche Widersprüche haben somit keine Aussicht auf Erfolg.“

 

Quelle: Stadt Xanten