Beschädigung der Schranke an der Zufahrt zur Rheinaue Mündelheim

Duisburg Die im vergangenen Sommer installierte Schranke im Zufahrtsbereich der B 288 zur Rheinaue Mündelheim wurde am Sonntag, 11. April, so stark beschädigt, dass sie kostenaufwändig repariert werden muss.

Die Schranke wurde eingerichtet, da immer wieder Autofahrer verbotenerweise mit ihren Fahrzeugen in das Landschaftsschutzgebiet des Rheinvorlandes gefahren sind oder ihre Fahrzeuge illegal auf der geschotterten Fläche auf dem Deich abgestellt haben. Durch das verkehrswidrige Abbiegen ist es bereits vermehrt zu Unfällen mit Personenschaden gekommen. Das Umweltamt der Stadt Duisburg geht davon aus, dass das Tor mutwillig beschädigt wurde und bittet etwaige Zeugen darum, sich mit sachdienlichen Hinweisen unter der E-Mail-Adresse unb@stadt-duisburg.de zu melden.

Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen entlang der B 288 sowie im Kreuzungsbereich mit den abzweigenden Baustraßen nicht gestattet ist. Das Abstellen von Fahrzeugen in diesem Bereich stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

(Quelle : Pressemitteilung Stadt Duisburg)