Duisburg Seit Anfang Juni sind wieder speziell ausgebildete und erfahrene Naturschutz-Ranger vom Regionalverband (RVR) Ruhr Grün in den Schutzgebieten und an den neuralgischen Punkten im Stadtgebiet präsent.
Für ein verträgliches Miteinander von Erholungsuchenden und Natur sind in Landschafts- und Naturschutzgebieten gewisse Regeln unerlässlich. So ist beispielsweise das Grillen, das Befahren und Parken abseits befestigter Wege in Landschaftsschutzgebieten nicht gestattet. In Naturschutzgebieten dürfen darüber hinaus Hunde nicht ohne Leine geführt werden. Auch ist das Wandern abseits der Wege dort nicht erlaubt.
Leider halten sich nicht alle Besucher an die Vorgaben, die in der Landschaft durch eine Beschilderung der Schutzgebiete kenntlich gemacht werden. Insbesondere im Sommerhalbjahr zeigen zahlreiche Vorfälle aus nahezu sämtlichen Schutzgebieten, dass das Naturschutzrecht – beispielsweise Leinenpflicht für Hunde und das Flächenbetretungsverbot – in hohem Maße missachtet wird. Zum Teil kommt es dabei zu erheblichen Störungen von sensiblen Tierarten wie etwa brütender Wasservögel an Gewässern. In Walsum, Baerl und Binsheim handelt es sich bei den Flächen entlang des Rheins außerdem um Schutzgebiete von europaweiter Bedeutung (Vogelschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet/FFH). Sie sind damit besonders schutzwürdig. Die Stadt Duisburg trägt daher eine besondere Verantwortung für die Arten in diesen Gebieten. Darüber hinaus gibt es in den Rheinwiesen, die als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, ebenfalls zunehmend Konflikte zwischen den dortigen Bewirtschaftern, insbesondere den Schäfern, und Erholungsuchenden.
Die Naturschutz-Ranger werden auf die Einhaltung der Regeln in diesen Gebieten achten und zugleich über den Schutz von Flora und Fauna informieren. In persönlichen Gesprächen werden sie die Besucher dann auch für die richtigen Verhaltensweisen in der Natur sensibilisieren. Mit ihrem Einsatz unterstützen sie zudem die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde.
(Quelle:Pressemitteilung Stadt Duisburg)