Mediathek und Bistro 26 können nur noch geimpft oder genesen besucht werden

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort auch in der Mediathek und im Bistro 26 die 2G-Regel. Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, den 2G-Nachweis und ein gültiges Ausweisdokument zu überprüfen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind aktuell von dieser Regel ausgenommen. Ältere Schüler*innen müssen eine Schulbescheinigung vorlegen. Schwangere und Stillende, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen einen entsprechenden Nachweis und einen aktuellen Test vorlegen.

Die Außenrückgabe sowie der Vormerkschrank stehen auch weiterhin ohne genannte Nachweise zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Mediathek werden wie gewohnt angeboten.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Kamp-Lintfort)