Moers. (pst) Der „Ernst des Lebens“ beginnt für viele Moerser Kinder im kommenden Jahr. Die Schulpflicht für Mädchen und Jungen, die bis zum Beginn des 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, startet am 1. August 2022. Eltern müssen ihre Kinder persönlich von Montag, 25. Oktober bis Freitag, 29. Oktober, in der gewünschten Grundschule anmelden. Das Kind muss dann ebenfalls dabei sein. Eine Anmeldung ist nur mit Termin möglich. Benötigt wird außerdem das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes.

 

Frühere Einschulung auf Antrag möglich

Zum Schuljahr 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Bei einer vorzeitigen Einschulung sollten sich die Erziehungsberechtigten mit der gewählten Grundschule zur gesonderten Terminvergabe in Verbindung setzen.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Moers)